ELEKTROMOBILITÄT
Eine gemütliche und umweltfreundliche Art zu Reisen.
Wie ist die heutige Marktsituation?
Ende 2021 lag der Anteil der neu Zugelassenen Elektro Fahrzeuge im Schweizer Verkehr bereits bei 29.5%. Tendenz steigend. Die Neuzulassungen der reinen Verbrenner gehen daher nochmals deutlich zurück.
Alternative Antriebe wie Hybrid- und Reinelektrofahrzeuge sind bereits bei der Mehrheit angekommen.
Gleichzeitig ist die Schweiz bemüht mit einem klaren Ziel: 20’000 öffentliche Ladestationen sollen bis 2025 installiert werden.
%
der 2021 neu zugelassenen Fahrzeuge sind elektrisch.
Öffentliche Ladestationen bis 2025
Welche Ladekonzepte kommen kommen infrage?
Unterschiedliche Ladebedürfnisse erfordern unterschiedliche Ladekonzepte.
sleep & charge AC Ladestationen bis maximal 22kW (8 Stunden)
work & charge / shop & charge DC Ladestationen bis 50kW (4 Stunden)
coffee & charge DC Ladestationen bis zu 350kW (20 Minuten)
Im Einfamilienhaus sowie Mehrfamilienhaus ist also durchaus eine Ladestation bis maximal 22kW zu empfehlen.
Kann ein Mieter eine Ladestation Einbauen?
Für den Einbau einer Ladeinfrastruktur wird das Einverständnis des Vermieters, respektive des Vertreters des Vermieters benötigt. In der Regel ist dies eine Verwaltung.
In den allermeisten Fällen ist die regelmässige Nutzung von Gemeinschaftsstrom zum Laden vertraglich nicht geregelt. Man benötigt nicht nur für die Erstellung der Ladeinfrastruktur, sondern auch für den Strombezug ein Einverständnis.
Zusätzlich sollte dem Vermieter oder der Verwaltung ein technisches Dossier der Ladeinfrastruktur vorgelegt werden. Die nötigen Unterlagen kann man vom Lieferanten oder Installateur anfordern.
Kann ein Stockwerkeigentümer eine Ladestation einbauen?
Anders als abgeschlossene Garagenboxen, sind Parkplätze im Stockwerkeigentum meist nicht zu Sonderrecht ausgeschieden. Für den Einbau einer Ladestation braucht man somit das Einverständnis der Eigentümerversammlung.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Elektromobilität dürfte die Erschliessung von Garagenplätzen mit Strom als „notwendige Massnahme“ zu sehen sein.
Für die Eigentümerversammlung sollte man sich also einen Antrag mit Begründung und den zutreffenden Regelungen also vorbereiten.
Ladestationen für das Zuhause.
Es gibt unzählige Ladestationen für Ihr Zuhause. Dabei unterscheiden sich diese nicht nur vom Aussehen sondern auch von Funktionen. Daher ist es immer wichtig, einen Installateur mit ein zu beziehen damit man sich für das richtige Produkt entscheiden kann.
Es gibt auch Hersteller, welche die passende Ladestation mit einem Neukauf eines Elektrofahrzeuges bereits im Packet anbieten. Hier ist wichtig darauf zu achten welchen Einsatzzweck die Ladestation haben sollte. Auch wichtig ist die Möglichkeiten der Installation vorgängig abzuklären.
Die Universal Ladegeräte werden jedoch am meisten eingesetzt, da das Preis/Leistungsverhältnis klar übertrumpft.
ÜBERZEUGT?
Starten sie ihr zukunftgerichtetes Fahrerlebnis mit uns. Kontaktieren Sie uns für eine ausführlichere Beratung oder für ein Angebot.